”Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Artikel 6
Elternvertretung
Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule ist eine anspruchsvolle Angelegenheit. Sie erfordert Aufgeschlossenheit und guten Willen von allen Seiten. Angesichts der Pluralität von Überzeugungen und Weltanschauungen in einer offenen Gesellschaft wirkt der Wunsch nach einem „Erziehungskonsens“ beinahe uneinlösbar. Gleichzeitig wäre es aber auch völlig unzureichend, sich nur auf einen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ zu verständigen.
Umso wichtiger, dass die Wertehaltungen des Elternhauses gehört und respektiert werden, gleichzeitig aber auch die Erziehungsberechtigten anerkennen, dass das Gymnasium einen erweiternden, weltöffnenden, Alternativen aufzeigenden Erziehungs- und Bildungsauftrag hat, den es gemäß den verbindlichen staatlichen Vorgaben und im Auftrag der Gesellschaft erfüllen darf und muss. Klärung der Positionen und Ausgleich der Interessen sind daher unverzichtbar.
Hierzu leisten die Elternvertreter der einzelnen Klassen einen wertvollen Dienst. Sie halten den kontinuierlichen Austausch zwischen Klassenlehrerteam, Fachlehrern und Eltern in Gang, nehmen Kritik entgegen und schaffen einen geschützten Raum des Dialogs. Vielen Dank an alle Eltern, die sich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung stellen!
Die Elternvertreter aller Klassen wählen die Elternbeiratsvorsitzenden, die allgemeine Themen der Schule sowie komplexe Probleme mit Schulleitung und betroffenen Lehrkräften besprechen. Dazu treffen sie sich in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung zu einem intensiven Austausch. Die Elternbeiratsvorsitzenden sind Frau Sonja Walter und Frau Sabrina Gaiser.
Mailkontakt: elternbeiratsvorsitz@gt-schule.de